Plädoyer

Plädoyer
plädieren
»vor Gericht die Interessen der Anklage (als Staatsanwalt) oder des Angeklagten (als Verteidiger) in den Schlussvorträgen der Hauptverhandlung vertreten«: Das Verb wurde im 18. Jh. in der Rechtssprache aus frz. plaider »vor Gericht verhandeln« entlehnt. Es drang dann auch in die Gemeinsprache und wird dort im Sinne von »sich für etwas aussprechen, etwas befürworten« verwendet. Frz. plaider ist eine Ableitung von frz. plaid (afrz. plait) »Rechtsversammlung; Klage; Prozess«, das auf lat. placitum »Überzeugung, geäußerte Willensmeinung« zurückgeht. Stammwort ist lat. placere »gefallen; für gut befinden, für etwas stimmen« (vgl. Plazet). – Dazu: Plädoyer »Schlussvortrag des Staatsanwaltes oder Verteidigers vor Gericht« (18. Jh.; aus gleichbed. frz. plaidoyer).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Plädoyer — Plädoyer …   Deutsch Wörterbuch

  • Plädoyer — Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts, des Verteidigers, des Nebenklägers, des Privatklägers, des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters (im… …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer — Plä·do·yer [plɛdo̯a jeː] das; s, s; 1 Jur; die Rede, die der Staatsanwalt oder der Verteidiger vor Gericht hält, bevor das Urteil gesprochen wird <ein (glänzendes) Plädoyer halten> 2 ein Plädoyer für / gegen etwas geschr; eine Rede, in der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Plädoyer — Schlussvortrag; Schlussrede * * * Plä|do|yer [plɛdo̯a je:], das; s, s (bildungsspr.): Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für oder gegen etwas plädiert: seine Rede war ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Plädoyer — das Plädoyer, s (Aufbaustufe) zusammenfassende Rede der Anklage oder der Verteidigung vor Gericht Beispiel: Der Verteidiger hielt ein glänzendes Plädoyer …   Extremes Deutsch

  • Plädoyer — Plä|doy|er auch: Plä|do|yer 〈 [ doaje:] n.; Gen.: s, Pl.: s〉 1. 〈Rechtsw.〉 zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht 2. Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt; ein Plädoyer für die Gesamtschule [Etym.:… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Plädoyer (Begriffsklärung) — Plädoyer steht für: Plädoyer, zusammenfassende Schlussrede einer Partei bzw. deren Vertreter vor Gericht Plädoyer (Zeitschrift), schweizerische juristische Fachzeitschrift Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung me …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer (Zeitschrift) — plädoyer das Magazin für Recht und Politik Beschreibung schweizerische juristische Fachzeitschrift Fachgebiet Rechtswissenschaft Sprache …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer — Plä|do|yer [plɛdo̯a je:] das; s, s <aus gleichbed. fr. plaidoyer>: 1. zusammenfassender Schlussvortrag des Strafverteidigers od. Staatsanwalts vor Gericht (Rechtsw.). 2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etwas… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Plädoyer — Plä|do|yer [...do̯a je: ], das; s, s (zusammenfassende Rede des Strafverteidigers oder Staatsanwaltes vor Gericht) …   Die deutsche Rechtschreibung

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